5 Fake-News über die Reaktivierung der Heidekrautbahn

Es kann nicht Schaden, etwas mehr zu wissen und mit Irrtümern aufzuräumen. Lesen Sie hier die 5 größten Irrtümer zum Projekt der Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn.

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  1. Die Reaktivierung ist doch längt beschlossen, da kann man nix mehr machen

Wir sagen: Falsch! Beschlossen und beauftragt wurden die Planungen zur Reaktivierung und dem umfangreichen Ausbau der Heidekrautbahn bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 4). Der Bau der Strecke ist nicht beschlossen, genauso wenig ist die Finanzierung bis jetzt sichergestellt. Die NEB möchte nicht bezahlen, die Länder haben kein Geld eingestellt und der Bund möchte erst sehen, dass die ganze Sache auch wirtschaftlich ist. Hierzu steht die abschließende NKU (Nutzen-Kosten-Untersuchung) noch aus.

  1. Die NEB plant schon alle richtig nach Recht und Gesetz

Wir sagen: Falsch! Bei der Durchsicht der Unterlagen sind nicht nur uns, sondern auch der Gemeinde und unabhängigen Gutachtern gravierende Fehler aufgefallen. Wer jetzt keinen Einspruch beim Planfeststellungsverfahren einlegt, verliert alle Rechte, um sich später gegen Falschplanungen zu wehren.

  1. In meinem Bauantrag steht dass die Strecke irgendwann Reaktiviert wird und ich keinen Anspruch auf Schall- und Erschütterungsschutz habe

Wir sagen: Falsch! Diese allgemeinen Aussagen in Bauanträgen sind nach unserer Meinung unwirksam. Es wird nicht spezifisch angegeben, womit zu rechnen ist. Zudem handelt es sich nicht nur um die Reaktivierung, sondern auch den grundhaften Ausbau der Strecke mit Erhöhung der Achslasten, der Geschwindigkeit und der Zugzahlen. Vor diesem Hintergrund besteht für die Anlieger ein daraus entstehender neuer Anspruch auf Schall- und Erschütterungsschutz. Die Einsprüche müssen in jedem Fall bis zum 07.10.2022 geltend gemacht werden.

  1. Komm, so schlimm wird es schon nicht werden

Wir sagen: Falsch! Bei fast allen Anliegern der HKB werden die gesetzlichen Werte für den Schallschutz tagsüber und/oder nachts überschritten. Die Güterzüge werden auf Grund des vollen Betriebsprogrammes nur nachts fahren können. Durch diverse Abbiegeverbote an Bahnübergängen werden Anliefer- und Schleichverkehre in unbefestigte Sandstraßen umgeleitet. Die Eingriffe in den Naturhaushalt werden nicht in unserer Gemeinde ausgeglichen und Fragen wie Wasserschutz werden erst  gar nicht beachtet.

  1. Es ist extrem aufwändig und teuer seine berechtigten Interessen durchzusetzen

Wir sagen: Falsch! Wenn man sich alleine gegen die Fehlplanungen der NEB wehren möchte, kann es sehr teuer werden. Aber es gibt die Möglichkeit sich mit Nachbarn und Gleichgesinnten zusammen zu schließen oder sich einer BI anzuschließen. In der Masse ist man stärker, kann auf Expertenwissen zurückgreifen und die Kosten verteilen sich so auf mehrere Schultern.


Euer Dialog Heidekrautbahn e.V.

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