Anfrage an die NEB # Einsatz von Glyphosat

Wir haben bei der NEB angefragt, ob diese Glyphosat auf den Bahntrassen einsetzt und hoffen auf eine baldige Antwort.

Wir haben eine Antwort auf unser Schreiben vom 20. April 2019 erhalten:
Die Niederbarnimer Eisenbahn lässt auf Ihren Gleisanlagen durch ein zertifiziertes Unternehmen ein zugelassenes, biologisch abbaubares, glyphosathaltiges Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung ausbringen…..

Wir haben auf das Schreiben vom 20. Mai 2019 der NEB nochmal nachgehakt.
Wir möchten gern wissen, ob der Einsatz des glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels auch in den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten entlang der Stammstrecke zum Einsatz kommt und hoffen auch hier auf eine baldige Antwort. (Siehe bilder im Dokument)

Wir haben erneut eine Antwort auf unser Schreiben vom 05. Juni 2019 erhalten.
Die NEB teilt mit, dass im Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet entlang der Stammstrecke kein Glyphosat eingesetzt wird.


Eure Bürgerinitiative „Dialog Heidekrautbahn“

5 Antworten auf „Anfrage an die NEB # Einsatz von Glyphosat“

  1. Hallo, wir haben ein Grundstück in der Kleingartenanlage Birkengrün in der Nähe des Kiessees in Schildow, sehr nah am Bahngleis. Uns ist aufgefallen, dass auf dem Bahngleis vor gut 2 Wochen gespritzt wurde, und alle Pflanzen abgestorben sind.

    Wir gehen erstmal davon aus, dass es kein Glyphosat ist, sind allerdings beunruhigt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Schneider

    1. Guten Tag, Herr Schneider.

      Da im Schreiben vom 20.05.2019 die NEB den Einsatz von zugelassenen, biologisch abbaubaren, glyphosathaltiges Pflanzenschutzmittel bestätigt wurde, sollten Sie davon ausgehen, das an dieser Stelle weiterhin dieses Mittel eingesetzt wird. Auch wenn die NEB Alternativen für diesen Einsatz prüft, liegen uns derzeitig keine neuen Informationen vor.

  2. Hallo Herr Schumann,

    da unsere Laube im Bereich des Landschaftsschutzgebiets am Kiessee (Verlängerte Bachstrasse, Bild 4) liegt, habe ich gedacht, dass dort entsprechend des Schreibens vom 21.6.2019, kein glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel verwendet werden darf. Oder irre ich mich da?
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Schneider

    1. Hallo Herr Schneider,
      da irren sie sich leider.
      Laut Antwort der NEB wird auch im LSG reichlich mit erbgutverändernden Glyphosat gespritzt. Die NEB scheint eine Ausnahmegenehmigung von der unteren Naturschutzbehörde bekommen zu haben. Warum? Das erschließt sich uns nicht.

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