Gemeinsam für die Bürger entlang der Stammstrecke der Heidekrautbahn
Liebe Freunde und Freundinnen des Dialog Heidekrautbahn e.V.,
seit mittlerweile über dreieinhalb Jahren befassen sich Mitglieder des Dialog Heidekrautbahn e.V. (früher Bürgerinitiative Dialog Heidekrautbahn) mit der Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn und ihren Folgen. Wir kämpfen seither für die Belange der Bürger sowie der Umwelt. In diesen mehr als drei Jahren konnten wir viel erreichen.
Jetzt aber geht die Arbeit erst so richtig los und seit einigen Wochen sind die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren veröffentlicht. Nun beginnt die eigentliche Aufarbeitung des Projektes, wie es die NEB plant.
Vorher konnten wir leider hierzu wenig Aussagen treffen, da die NEB dies wie einen Schatz hütete. Selbst die Vertreter des Vereins, die in den Gremien der Gemeinde vertreten sind, haben keine Mehrinfos erhalten. Die Verwaltung tappte ebenfalls im Dunkeln, da die NEB auch hier keine wirkliche Zusammenarbeit an den Tag legte. Die Frist für Einwende zum Planverfahren für Brandenburg ist der 07.10.2022.
Wir sind in den letzten Monaten mit einer Kanzlei im Gespräch, die den Verein vertreten und uns unterstützen wird, die Belange für Bürger und Umwelt zu fordern und auch durchzusetzen. Dabei haben wir uns erstmal das Wichtigste, das Kernelement vorgenommen, welches bereits seit eineinhalb Jahren vorgelegt werden sollte. Offenbar war es jedoch nie zur Zufriedenheit der NEB, weshalb dies nicht erfolgte. Wer das Schallschutzgutachten nun liest, der weiß, warum es so lange gedauert hat, bis das rausgekommen ist, was nun vorliegt. Stand jetzt hat kaum ein Anwohner, egal wie dicht er an der Strecke ist, laut dem Gutachten Anspruch auf Schallschutz. Was wir uns beim besten Willen nicht erklären können.
Nach ersten Prüfungen haben wir im Schallschutzgutachten einige Fehler und/oder „Tricksereien“ entdeckt, bei denen wir davon ausgehen, dass wir hier einen guten Ansatz haben, dagegen vorzugehen und sehen hier eine gute Erfolgschance.
Beispiele:
- Das Schallschutzgutachten hat falsche Eingangswerte und somit bekommen viele keinen Schallschutz, die einen benötigen. Die NEB hat zum Beispiel bei der IST Geschwindigkeit getrickst und diese mit 60 km/h angesetzt anstatt mit 30 km/h.
- Die Güterzüge wurden am Tag angesetzt anstatt nachts, wo sie fahren werden.
- Die NEB legt absichtlich den Begriff „erheblich baulichen Eingriff“ falsch aus und betrügt somit hunderte von Anwohnern um ihren Schallschutz, die schon bei dem falschen Gutachten oberhalb der Grenzwerte liegen.
- Im Erschütterungsgutachten wird gesagt das die Grenzwerte nicht eingehalten werden können, aber die NEB plant trotzdem keine Maßnahmen zur Reduzierung der Erschütterungen.
- Ein Erschütterungsgutachten für den Bau wurde erst gar nicht gemacht, obwohl es der Gutachter empfohlen hat.
- Die Gemeinde hat einen Gutachter beauftragt der regelmäßig für die Vorhabenträger arbeitet, nicht für die Bürger!
Aus diesen Gründen brauchen die Bürger einen eigenen Gutachter, der das vorhandene Parteiengutachten der NEB genau beleuchtet und einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin der/die, aus unserer Sicht berechtigten Ansprüche, durchsetzt. Wenn wir diese Chance nicht nutzen, werden diese falschen Gutachten umgesetzt und hunderte von Anwohnern verlieren jeglichen Anspruch auf Schall- und Erschütterungsschutz.
Dies kostet jedoch leider auch Geld und das nicht wenig. Aber es ist wichtig!! Wir haben in einer Kalkulation für das Gutachten und die Rechtsanwaltskanzlei mit Terminen, Erörterungsterminen und der Klage in 1. Instanz ca. 35.000 EUR ermittelt. Eine Menge Geld! Aber wir gehen stark davon aus, dass wir dieses über die Masse einsammeln zu können. Denn jeder der direkt an der Strecke oder auch in 2. Reihe wohnt, dürfte froh sein, wenn er langfristig weniger als mehr Belastung hat.
Wir möchten Euch um Beteiligung bitten, damit wir für Euch aktiv werden können.
Jede Spende hilft – große Spenden sehr willkommen 🙂 !! Sollten wir dieses Geld nicht zusammen bekommen, werden wir den Schritt leider nicht gehen können.
Der Dialog Heidekrautbahn ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein, der berechtigt ist, Spendenquittungen auszustellen. Das bedeutet, dass die Spenden bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können und bis zu 42% abzugsfähig sind (500,00 € Spende bedeuten somit bis zu 210 EUR, je nach EK-Steuersatz geltend machen)
Spendenkonto:
Dialog Heidekrautbahn e.V.
IBAN: DE13 1007 0024 0923 0194 01
BIC: DEUTDEDBBER
Bitte sendet uns nach der Spende eine E-Mail unter Angabe des Namens, der Anschrift und Kontaktmöglichkeiten sowie einen Kontoauszug der Spende, damit wir Euch eine Spendenquittung ausstellen und zusenden können.
Weitere Infos zu mitmachen findet Ihr unter:
https://www.dialog-heidekrautbahn.de/mitmachen/
Bei Fragen wendet Euch gern per E-Mail an hallo@dialog-heidekrautbahn.de
Euer Team des Dialog Heidekrautbahn e.V.
PS. Bitte teilt diese Information an Freunde, Bekannte und Verwandte.
2 Antworten auf „Spendenaufruf: Überprüfung des Schall- und Emissionsgutachtens“